Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM

Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Überlandfahrt: 5x á 45 min
Autobahnfahrt: 4x á 45 min
Dunkelfahrt: 3x á 45 min

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Aufstieg: Wenn du die Klasse-A1 2 Jahre besitzt kannst du einen Aufstieg auf die Klasse A2 machen und benötigst nur Fahrstunden nach Bedarf.

Theorie Ausbildung:
• Ersterwerb – 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Erweiterung – 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praktische Ausbildung
-Übungsstunden je nach bedarf
– Überland 5 x á 45 min
– Autobahn 4 x á 45 min
– Nachtfahrt 3x á 45 min

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Theorie Ausbildung:
• Ersterwerb – 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff
• Erweiterung – 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstudnen Zusatzstoff
• Aufstieg: Wenn du die Klasse-A2 2 Jahre besitzt kannst du einen Aufstieg auf die Klasse A machen und benötigst nur Fahrstunden nach Bedarf.

Praktische Ausbildung:
– Übungsstunden je nach Bedarf
– Überland 5 x á 45 min
– Autobahn 4 x á 45 min
– Nachtfahrt 3x á 45 min

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen

Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

Fahrstunden und Theoriestunden:
Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
Zusatzstoff: 2

Mofa
– Mofa-Prüfbescheinigung (keine Führerscheinklasse)
– Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbel – wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein.
– zweirädrige Kraftfahrzeuge, dreirädrige Kraftfahrzeuge wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Theorie Ausbildung – 6 Doppelstunden Unterricht
Praktische Ausbildung – 2 Fahrstunden á 45 Minuten

Schlüsselzahl B 196 – Motorrad A1 fahren in
Deutschland

– Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit der Fahrerlaubnis Klasse B
– Gilt nur in Deutschland
– Mindestalter 25 Jahre und mindestens 5 Jahre Besitz Klasse B
– Keine Prüfung, nur Fahrerschulung
– Schulung Theorie: 4 x 90 min Spezialunterricht Klasse A
– Schulung Praxis: 5 x 90 min Fahrausbildung mit einem Motorrad der Klasse A1 ( auch Automatik möglich)
– Fahrausbildung mit Grundfahraufgaben am Übungsplatz sowie Überlandfahrt und Autobahnfahrt